Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 02.12.2003 - 11 U 25/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die sofortige Aufhebung einer Abwesenheitspflegschaft im Falle des Todes des Mündels; Anforderungen an die Anordnung einer Pflegschaft für unbekannte oder ungewisse Beteiligte nach dem Recht der DDR; Bestehen einer gerichtlichen Pflichtverletzung ...
- OLG Brandenburg
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Übergangsrecht und Haftung bei Abwesenheitspflegschaft in der DDR
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Rechtstellung des Pflegers; Umfang der Überwachung durch das Vormundschaftsgericht
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 26.02.2003 - 4 O 324/02
- OLG Brandenburg, 02.12.2003 - 11 U 25/03
- BGH, 24.02.2005 - III ZR 2/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 2082
- Rpfleger 2005, 358
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.06.1963 - III ZR 195/61
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2003 - 11 U 25/03
Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung insoweit unterschiedlich beantwortete Frage, ob die Überlastung eines Beamten geeignet ist, einem Staatshaftungsanspruch entgegengehalten zu werden (ablehnend Kammergericht FamRZ 2001, 410) oder ob sich das beklagte Land mit Erfolg auf eine mangelnde Ausstattung berufen kann, da die Pflicht der zentralen Stellen, die Fachbehörden ausreichend auszustatten, keine einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht ist (BGH, VersR 1963, 1080, 1084 u.ä.; BGH, Vers. 1959, 479) kann daher vorliegend unentschieden bleiben. - LG Berlin, 01.03.2000 - 87 T 663/99
Erteilung eines gegenständlich beschränkten Erbscheins; Beauftragung eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.12.2003 - 11 U 25/03
Für diesen ist ohne Weiteres anerkannt, dass es diesem zunächst obliegt, die unbekannten Erben zu ermitteln (…Leipold in Münchener Kommentar, 3. Aufl., § 1960 Rn. 46; OLG Köln FamRZ 1967, 58, 59; Landgericht Berlin FamRZ 2000, 1125, 1126).
- BGH, 24.02.2005 - III ZR 2/04 OLG Brandenburg - Az. 11 U 25/03 vom 02.12.2003;.
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 11. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 2. Dezember 2003 - 11 U 25/03 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO).